Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Personenschifffahrt gilt weiter
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Personenschifffahrt gilt weiter
Bundestag und Bundesrat sichern attraktiven Wassertourismus zunächst bis 2011
Presseinformation BDB
Für die Beförderung von Personen mit Schiffen wird auch zukünftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in Ansatz gebracht. Das Bundesfinanzministerium hat damit seine anfänglich bekundete Absicht, die Steuerregelung zum Jahresende auslaufen zu lassen, aufgegeben und nicht zuletzt auf Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) einen Gesetzentwurf zur weiteren Verlängerung auf den Weg gebracht. Die auf vier Jahre befristete Regel hat am 30. November 2007 im Rahmen der Zustimmung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2008 die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Damit können die jährlich rund 15 Millionen Gäste an Bord von Binnenfahrgastschiffen in Deutschland auch in den kommenden vier Jahren mit attraktiven Angeboten der Tagesausflugs- und Kabinenschifffahrt rechnen. Zu den Hauptnutzern des Angebots der deutschen Binnenfahrgastflotte, der größten in Europa, zählen vor allem Familien, Senioren, Vereine und Kurzurlauber aus dem europäischen Ausland, die ihren Besuch in Deutschland mit einer Fahrt auf einem der 955 Tagesausflugs- bzw. 58 Kabinenschiffe unter deutscher Flagge verbinden. Mit der zeitlich befristeten Fortschreibung des Steuersatzes wird der attraktive Wassertourismus in Deutschland gesichert. Ein Anstieg der Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf 19 Prozent hätte zu deutlichen Preissteigerungen in der Branche geführt und für zahlreiche Unternehmen das wirtschaftliche Ende bedeutet.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz dient nicht nur der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fahrgastschifffahrtsunternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten, die in ihrem Heimatland ebenfalls nur einem geringen Steuersatz unterliegen. Die Entscheidung ist auch sachlich gerechtfertigt, da sie der Empfehlung einer europäischen Steuerrichtlinie entspricht. Erst wenn mit allen Nachbarländern und in der EU Einigkeit über die künftige Besteuerung von Personenbeförderungen mit Schiffen erreicht und der Markt entsprechend harmonisiert ist, kommt eine Anpassung des deutschen Umsatzsteuersatzes in Frage, kommentiert BDB-Präsident Dr. Gunther Jaegers die Entscheidung der Gesetzgeber.
Bundesverband der DeutschenBinnenschiffahrt e.V. (BDB)
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